Änderungen im Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) und in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
Ab dem 01. Januar 2025 sind wichtige Änderungen im Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) und in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in Kraft getreten.Die jeweils aktuelle Fassung des BayFiG finden Sie hier:https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFischG,die der AVBayFiG hier:https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVFiG. Die interessantesten Änderungen für Euch untenstehend. Die vollständigen Neuerungen findet Ihr in den obenstehenden Verlinkungen. Art. 26 – Verzicht auf Bestätigung von Erlaubnisscheinen durch KVB (Kreisverwaltungsbehörde)Künftig wird auf die Bestätigung der Erlaubnisscheine durch die KVB verzichtet. Ein Stempeln bzw. Siegeln der Erlaubnisscheine ist damit…