Neue Schonzeiten und Schonmaße ab 1. Januar 2023 in Bayern
Ab 1. Januar 2023 treten in Bayern neue Schonzeiten und Schonmaße in Kraft. Neu ist hierbei u.a. die Einteilung in bestimmte Einzugsgebiete (Donau, Elbe, Rhein und Weser) im Sinne des § 3 Nr. 13 Wasserhaushaltgesetz. Außerhalb der entsprechenden Einzugsgebiete gelten keine Schonzeiten und Schonmaße.
Wichtig für unsere Region sind u.a. die neue Schonzeit für die Schleie (1. Mai bis 30. Juni), die geänderte Schonzeit für den Hecht (15. Februar bis 30. April) und die geänderte Schonzeit für die Bachforelle (1. Oktober bis 15. März).
Eine Liste mit den markierten Änderungen bei Schonzeiten und -maßen findest Du hier zum Download: Liste Schonzeiten und – maße für Bayern 2023
Weitere Informationen (auch zum Thema „zurücksetzten von Fischen“) vom Lfvbayern gibt es hier: Infos vom Landesfischereiverband Bayern
Bitte beachtet unbedingt die Änderungen im neuen Jahr, wenn Ihr zum Angeln geht!