Fischen in Corona-Zeiten

Fischen in Corona-Zeiten

Liebe Mitglieder, zum obigen Thema hat der Landesfischereiverband Bayern e.V. eine sehr verständliche Zusammenfassung auf seiner Homepage hinterlegt. Da sich aktuell die Sachlage aber fast täglich ändert, bitte ich Euch, dass Ihr Euch immer rechtzeitig vor Ausübung der Angelei z.B. über diesen Link informiert: https://lfvbayern.de/allgemein/corona-und-fischerei-3107.html

Auszug (Stand 11.12.2020):
Allgemeine Kontaktbeschränkung und Abstandsgebot
Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten.
Wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend.

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens fünf Personen nicht überschritten wird (Kinder unter 14 Jahrenwerden nicht mitgezählt).

Sie können also zum Fischen gehen, solange sie diese Regeln, insbesondere das Abstandsgebot wahren sowie eventuelle lokale Einschränkungen beachten.

Nächtliche Ausgangssperre

In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 gilt eine nächtliche Ausgangssperre damit ist von 21 Uhr bis 5 Uhr Früh auch das Fischen untersagt.

Quelle: Internetauftritt des Landesfischereiverbands Bayern e.V.

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