Rundschreiben 1/2025 mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen 2025 und weitere Informationen
Liebes Mitglied,
mit diesem Rundschreiben schicken wir Dir die Einladung zu unserer Jahreshauptversammlung, inklusive der Information zur geplanten Satzungsanpassung und weitere wichtige Informationen rund um das Vereinsleben im Fischereiverein Eckental e.V..
Die Jahreshauptversammlung des Fischereiverein Eckental e.V. findet am 14.03.2025 um 19:00 Uhr, im Restaurant „Sokrates“, Einsteinstrasse 1, 90542 Eckental, statt. Die Vorstandschaft ist ab 18 Uhr vertreten.
Tagesordnung der Jahreshauptversammlung des Fischereiverein Eckental e.V. am 14.03.2025
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, Michael Schölkopf
2. Gedenken unserer verstorbenen Mitglieder
3. Bericht des 1. Vorsitzenden, Michael Schölkopf
4. Bericht des Gewässerwartes, Daniel Gugel
5. Bericht des Jugendleiters, Achim Regelein
6. Bericht des Schatzmeisters, Daniel Trübenbach
7. Bericht der Revisoren
8. Entlastung der Vorstandschaft
9. Haushaltsvorschlag für das Jahr 2025, Daniel Trübenbach
10. Ehrungen
11. Bildung eines Wahlausschusses
12. Neuwahlen der Vorstandschaft
13. Neuwahl eines Kassenprüfers
14. Neuwahl des Ehrenrates
15. Beschluss Satzungsänderung: Aufnahme Jugendlicher erst ab 10 Jahre aus Satzung entfernen
16. Anträge
17. Anregung und Verschiedenes
Anträge sind bis spätestens 3 Tage vor der Jahreshauptversammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden (Michael Schölkopf, Forther Hauptstr. 9, 90542 Eckental) einzureichen.
Geplante Änderungen der Satzung (wegen Anpassung Fischereigesetz):
§ 3 – Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jede natürliche Person werden. werden, wer das 10. Lebensjahr vollendet hat. Mitglied kann nur sein, wer unbescholten ist. Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres gehören ab dem vollendeten 10. Lebensjahr der Jugendgruppe des Vereins an.
2. Geplante Termine 2025:
- 06.03.2025 ab 19:00 Uhr Stammtisch (zukünftig unterschiedliche Wochentage, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, einmal am Stammtisch teilzunehmen).
- 14.03.2025 ab 19:00 Uhr JHV beim Sokrates in Forth
- 27.04.2025 ab 08:00 Uhr Kursabschlussfischen (Ebacher Weiher 1 und 2 bitte freihalten)
- 16.-18.05.2025 ab 13:00 Uhr Nachtfischen Hormesweiher mit Wallerkurs
- 26.07.2025 ab 13:00 Uhr Fischerfest
- 14.09.2025 Königsfischen
- 07.10.2025 ab 19:00 Uhr Stammtisch
- 25.-26.10.2025 Raubfischangeln Ebach über Nacht.
- 05.11.2025 ab 19:00 Uhr Stammtisch
- 27.12.2025 ab 18:30 Uhr Kartenausgabe mit Stammtisch
3. Wichtige Informationen zu den Änderungen im Bayerischen Fischereigesetz /Ausführungsverordnung (kurzer Überblick über die interessantesten Themen, weitere und genaue Informationen findet Ihr auf unserer Homepage)
Seit dem 01.01.2025 ist das Angeln ohne Jugendfischereischein möglich.
Abschaffung des Jugendfischereischeins:
Kinder /Jugendliche von 7 bis 17 Jahre dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers, unter verantwortungsvoller und ständiger Aufsicht fischen.
Jeder der beiden, der aktiv angelt braucht einen Erlaubnisschein
Es ist kein Jugendfischereischein mehr notwendig
Die volljährige Begleitperson haftet für den jugendlichen Angler
Es wird keine Fischereiabgabe für die Jugendlichen mehr erhoben
Kontrollen durch Fischereiaufseher bei jugendlichen Anglern:
Altersnachweis durch Ausweis (Personalausweis, Schülerausweis mit Lichtbild)
Erlaubniskarten müssen nicht mehr gestempelt werden
Die ausgegebenen Erlaubnisscheine müssen ab 2025 nicht mehr von der Kreisverwaltungsbehörde (LRA) gestempelt werden. Die Ausgabe der vom LRA genehmigten Anzahl der Erlaubnisscheine erfolgt in Verantwortung der Fischereiberechtigten).
Zurücksetzen von Fischen (Achtung: Hegeziele beachten!!)
Der Fischereiausübungsberechtigte muss künftig nicht mehr generell im Erlaubnisschein festlegen, welche Fische zurückgesetzt werden dürfen. Auch wenn vom Fischereiausübungsberechtigten keine entsprechenden Vorgaben gemacht wurden, kann der Angler einen Fisch zurücksetzen, wenn dies mit dem ihm bekannten Hegeziel übereinstimmt und er das Tierschutzrecht einhält. Dies gilt insbesondere für bestandsgefährdete und mit Artenhilfsprogrammen geförderte Fischarten.
Gesperrte Gewässer:
Der Herpersdorfer Weiher ist noch gesperrt, bis die Prüfung vom Fischgesundheitsdienst nach der Verunreinigung des Gewässers durchgeführt wurde.
Viele Grüße,
Die Vorstandschaft des Fischereivereins Eckental e.V.